123456789101112131415161718192021222324252627282930313233343536373839404142434445464748495051525354555657585960616263646566676869707172737475767778798081828384858687888990919293949596979899100101102103104105106107108109110111112113114115116117118119120121122123124125126127128129130131132133134135136137138139140141142143144145146147148149150151152153154155156157158159160161162163164165166167168169170171172173174175176177178179180181182183184185186187188189190191192193194195196197198199200201202203204205206207208209210211212213214215216217218219220221222223224225226227228229230231232233234235236237238239240241242243244245246247248249250251252253254255256257258259260261262263264265266267268269270271272273274275276277278279280281282283284285286287288289290291292293294295296297298299300301302303304305306307308309310311312313314315316317318319320321322323324325326327328329330331332333334335336337338339340341342343344345346347348349350351352353354355356357358359360361362363364365366367368369370371372373374375376377378379380381382383384385386387388389390391392393394395396397398399400401402403404405406407408409410411412413414415416417418419420421422423424425426427428429430431432433434435436437438439440441442443444445446447448449450451452453454455456457458459460461462463464465466467468469470471472473474475476477478479480481482483484485486487488489490491492493494495496497498499500501502503504505506507508509510511512513514515516517518519520521522523524525526527528529530531532533534535536537538539540541542543544545546547 |
- D i e H a u s d u r c h s u c h u n g
- -oder-
- Was tue ich, wenn der Vater Staat mich besuchen will
- ***
-
- by Mindmaniac / 1997
- written for THC Magazine #4
- \\\ Was lange waehrt wird endlich gut. Die Rache ist suess. ///
-
- ***
- Eine praktische und theoretische Kurzanleitung fuer den smarten und
- aufgeklaerten User ueber die Vorbereitung und erfolgreiches Durchstehen
- von Hausdurchsuchungen - bestehend aus:
- Teil I - Theorie und Praxis der Hausdurchsuchung
- Teil II - Praeventivmassnahmen
- Teil III - Kurze Zusammenfassung fuer Notfaelle
- Teil IV - Literaturliste
- Anmerkung:
- Da ich selbst kein Jurist bin, wird dieser Artikel nach dem Fertigstellen auf
- seine juristische Richtigkeit von einem "echten" Juristen ueberprueft -
- trotzdem kann fuer die gemachten Angaben keine Garantie uebernommen werden.
- Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und im Einklang mit dem geltenden
- Recht. Juristischer Geltungsbereich: BRD / 1997
- !!! IM NOTFALL LIES DIE KURZE ZUSAMMENFASSUNG AM ENDE DIESES ARTIKELS !!!
- *** Teil I - Theorie und Praxis der Hausdurchsuchung ***
- In Zeiten wachsender Staatswillkuer, arroganten und skrupellosen
- Umgangs der Staatsorgane und seiner willigen Vollstrecker mit ihren Buergern,
- habe ich mich entschlossen diesen Guide zu schreiben. Wie das Schicksal so
- will, habe ich mich aus aktuellem Anlass mit der Materie beschaeftigt, da
- einige meiner engsten Kumpane einer ueberraschenden Hausdurchsuchung ins Auge
- schauen mussten. Leider ist selten etwas unvorbereitetes auch erfolgreich,
- deswegen ging so manche Durchsuchung fuer den Delinquenten unvorteilhafter
- aus, als es haette sein muessen.
- Werter Leser, beachte bitte auch, dass dieser Text nicht geschrieben wurde
- um das Begehen von Straftaten zu foerdern. Du weisst was du tust. Dieser Text
- soll dir einfach helfen, dich vor Uebergriffen des Staates auf deine unver-
- aeusserlichen Menschenrechte, zu schuetzen und zu wehren. Lasst uns also
- keine Zeit verlieren...
- Zuerst ein wenig Theorie:
- Wir leben in einem s.g. Rechtsstaat, das heisst erstens, dass wir in einem
- Staat leben. Leben in einem Staat bedeutet dass jeder seiner Buerger ein
- wenig Freiheit in Sicherheit eintauscht. Die Freiheit des Buergers wird
- durch Gesetze begrenzt, andererseits bekommt jeder auch ein grosses Stueck
- an Sicherheit - sein Leben und Besitztum wird durch den Staat garantiert,
- so dass er, in der Regel, ein sicheres Leben fuehren kann, ohne um sein Leben
- und seine Habe zu fuerchten. Zweitens bedeutet Rechtsstaat, dass das
- Verhaeltnis von Freiheit und Sicherheit nicht willkuerlich sondern durch
- "das Recht" festgelegt wird. Das bedeutet, dass keine Staatsgewalt im
- Widerspruch zum schriftlich festgelegtem Gesetz handeln darf. Dass dies
- nicht immer so ist, liegt auf der Hand, aber bevor du dich dagegen wehren
- kannst, musst du erst erkennen wo gueltiges Recht ueberschritten wurde -
- hier gilt Wissen ist Macht. Fuer Juristen unter euch, uns wird hier am
- meisten das Grundgesetz (Art. 13) und die Strafprozessordung (StPO, Par. 110)
- interessieren.
- Wie ich oben schrieb, garantiert der Staat per Gesetz jedem Buerger Sicherheit
- zu. Wenn sich also jemand (eine Privatperson oder eine Firma) in seinen
- Rechten verletzt meint (Diebstahl, Erschleichen von Dienstleistungen, Sach-
- beschaedigung, Verletzung des Copyrights), hat er das Recht den vermeintlichen
- Verursacher bei der Polizei, oder der Staatsanwaltschaft anzuzeigen; wenn der
- Verursacher nicht bekannt ist, kann Anzeige "gegen unbekannt" gestellt werden.
- Jetzt kommt der Staat zum Zug, er kann ein Ermittlungsverfahren (EV) einleiten
- oder auch nicht. Damit wir schneller vorankommen, nehmen wir an ein
- Ermittlungsverfahren ist eingeleitet worden. Das EV hat zum Zweck hinreichende
- Beweise zu finden, um eine Anklage vor Gericht zu erheben, denn ohne einen
- Schuldspruch des Richters kann der tatsaechliche Verursacher nicht zur
- Verantwortung gezogen werden (auch hier Prinzip des Rechtsstaats).
- Waehrend des EV hat der Staat (Polizei, Kripo) eine ganze Palette an Mitteln
- um den oder die Verursacher zu finden und/oder zu ueberfuehren. Er kann
- abhoeren, beschatten, verdeckte Ermittler einsetzen oder auch eine Hausdurch-
- suchung beim vermeintlichen Verdaechtigen oder einem seiner vermeintlichen
- Komplizen anordnen. Da sind wir also endlich beim interessanten Teil
- angelangt.
- Wann sind in einem EV genug Beweise/Hinweise gefunden wurden, dass einer
- Hausdurchsuchung stattgegeben wird?
- Leider, leider: Sehr sehr schnell. Schon wenn einer bei einer Vernehmung
- sagt, dass er gehoert hat dass jemand mal mit dem aktuellen Fall irgendwie
- zu tun hatte kann das schon fuer einen Hausdurchsuchungsbefehl reichen.
- Es gibt auch Faelle, in denen einfach eine aufgeschriebene Telefonnummer,
- die Zusammenhangslos bei einer Hausdurchsuchung gefunden wurde schon zu
- einem Besuch der Kripo gefuehrt haben.
- Grundsaetzlich: Schon der kleinste, nichtigste Anhaltspunkt kann von den
- Beamten dem Richter so vorgefuehrt werden, dass er den Wisch ausstellt!
- Also wiegt euch nicht in Sicherheit - es kann jeden immer treffen!
- In besonders krassen Faellen, wo der Verfassungschutz z.B. linke Buchlaeden
- oberserviert hatte wurden Menschen dann geziehlt observiert und abgehoert
- (und spaeter Durchsucht selbstverstaendlich) die auch nur 2x dort haben
- Blicken lassen.
- Die Hausdurchsuchung (im weiteren mit HD abgekuerzt) hat zum Ziel Beweise
- oder Indizien fuer die Aufklaerung einer Straftat und eine evtl. folgende
- Anklage zu finden. Ihr Ziel ist es *nicht* den Buerger einzuschuechtern,
- deswegen gilt im Falle einer HD:
- KEINE PANIK!
-
- Eine Hausdurchsuchung ist nichts Schlimmes, sondern nur die Erfuellung deiner
- buergerlichen Pflichten. Mit Schreien (deine Mutter), Toben, Bruellen und mit
- aggressivem wie ohnmaechtigem Verhalten machst du es nur den Polizeibeamten
- (meistens in zivil) schwer, ihrer langweiligen Routinearbeit nachzukommen,
- beeindrucken kannst du sie damit nicht, sie werden ihren Job trotzdem tun.
- Jetzt gilt es klaren Verstand zu bewahren und keine unnoetigen Fehler zu
- machen, am besten wenn du deine Familie im voraus aufgeklaert hast, dazu aber
- spaeter. Hinzu kommt, dass du dich gegen eine rechtmaessige HD nicht wehren
- kannst, sondern du musst sie erdulden, es sei denn du bist John Rambo.. ;)
- Eine Hausdurchsuchung an sich ist eine Verletzung deines grundgesetzlich
- garantierten Rechts auf Privatsphaere (GG Art.13, Abs. 1, Wortlaut: "Die
- Wohnung ist unverletzlich."), die Polizei darf also auf keinen Fall nach
- Gutduenken deine Wohnung betreten, wenn die Beamten das unrechtmaessig tun
- wuerden, wuerden sie sich selbst des Hausfriedensbruchs strafbar machen.
- Da jeder Eingriff in ein Grundrecht nur durch den Richter erfolgen darf, muss
- jede HD erst durch einen Richter angeordnet werden. Er stellt den
- Hausdurchsuchungsbefehl (HDB) aus, der der Polizei die Befugnis gibt
- entsprechend aufgezaehlte Lokalitaeten (Zimmer, ganze Wohnung, Garage,
- Dachboden, Fahrzeug, Haus) nach Beweisen zu durchsuchen.
- Eine Ausnahme, die s.g. "Gefahr im Verzuge", tritt ein, wenn der Umweg ueber
- den Richter einen nicht wiedergutzumachenden Zeitverlust fuer die
- Strafverfolgung bedeuten wuerde, sei es, dass ein Gefangener in deine Wohnung
- fluechtet oder in deiner Wohnung vermutete Beweise schon wenige Stunden
- spaeter beiseite geschafft sein koennten - in diesem Fall darf die Polizei
- ohne Durchsuchungsbefehl handeln (wohlgemerkt, es handelt sich um eine
- Ausnahme, die gut begruendet werden muss).
- Aber auch der Durchsuchungsbefehl ist kein Persilschein fuer die
- Polizeibeamten, sie sind an strenge Bestimmungen gebunden, z.B. nachts sind
- Durchsuchungen verboten! Die Nachtzeit ist wie folgend definiert:
- 1. April - 30. September : 21:00 - 4:00
- und 1. Oktober - 31. Maerz : 21:00 - 6:00.
- Natuerlich gilt auch hier die Ausnahme fuer "Gefahr im Verzuge".
- Wenn also die Staatsgewalt an der Tuer klingelt (meistens gegen 9-11 Uhr
- morgens), fragst du cool (der Hausherr) nach dem Hausdurchsuchungsbefehl.
- Wenn sie einen haben, LIEST DU IHN DIR GENAU DURCH, die Beamten warten
- waehrenddessen VOR der Tuer. Aus der Lektuere erfaehrst du welche Raeume
- durchsucht werden duerfen, und welchen Zweck die Durchsuchung hat. So kannst
- du waehrend der Durchsuchung KONTROLLIEREN ob sich die Beamten an die ihnen
- durch den Richter uebertragenen Befugnisse halten. Du hast das Recht alles
- fuer dich zu protokollieren, auch wenn es nur fuer dich ist, ist es manchmal
- hilfreich.
- Wenn die Polizei wider Erwarten keinen schriftlichen HDB hat (bei "Gefahr im
- Verzug"), hast du das Recht zu erfahren welcher Tat du verdaechtigt wirst und
- zu welchem Zweck die HD stattfinden soll.
- AUF KEINEN FALL DARFST DU DEINE MUENDLICHE ZUSTIMMUNG ZUR DURCHSUCHUNG GEBEN!
- Wenn du das tust dann hast du, als freier Buerger, dich mit dem Eingriff in
- dein Grunderecht einverstanden erklaert, und die Beamten haben sich aller
- Formalien elegant entledigt, obwohl sie keinen HDB hatten.
- Wenn du also keinen Durchsuchungsbefehl praesentiert bekommst musst du LAUT
- UND DEUTLICH DER DURCHSUCHUNG WIDERSPRECHEN. Falle nicht auf die Masche
- herein: "Sie haben doch nichts dagegen, dass wir uns etwas im Haus umsehen?"
- oder Aehnliches. Wenn die Beamten trotzdem eine HD durchfuehren wollen, so
- muessen sie das gegen deinen Willen tun, das kann sich spaeter als ein
- Vorteil fuer dich erweisen. Das ist auch ein Punkt wo du auch deine
- Wohngemeinschaft aufklaeren solltest - fuer den Fall, dass du nicht daheim
- bist. Wie du siehst, kannst du bereits hier eine potentielle Durchsuchung
- abblocken. Du solltest, wie die Staatsgewalt auch, bei allem hoeflich aber
- entschieden bleiben. :-)
- Ein paar Worte zum Sonderfall, dass nicht die Polizei sondern z.B.: das BAPT
- (Bundesamt fuer Post und Telekommunikation) wegen nicht zugelassener
- Sendeanlagen (Scanner, Amateurfunk, Ueberschreiten der Sendekraft bei
- CB-Funk, Brenner, Betreiben von Packet-Radio auf anderen Kanaelen als
- vorgesehen) zu Besuch kommt. Du musst sie nicht in die Wohnung lassen! Sage
- ihnen, dass du keine solchen Anlagen betreibst, sie werden dann gehen. Wenn
- du sie allerdings hereinlaesst, und sie finden betriebsbereite
- Amateurfunkanlagen, fuer die du keine Lizenz hast, nehmen sie es mit, und du
- siehst es nie mehr wieder.
- Naechster Schritt, was duerfen die Beamten waehrend der HD mit deiner Wohnung
- anstellen? Grundsaetzlich duerfen sie nur das was im HDB steht, insbesondere
- nur aufgezaehlte Raeumlichkeiten durchsuchen. Aufraeumen muessen sie
- allerdings nicht, sie duerfen aber keine Sachen beschaedigen. Du hast das
- Recht bei jeder Unklarheit nachzufragen und die Beamten, an den durch
- den Richter gestellten Rahmen, zu erinnern, davon solltest du bei Bedarf
- Gebrauch machen (was stand im HDB, vs. was tun die Beamten?)! Lass dich nicht
- voreilig entmuendigen.
- Vor allem hast du das Recht, eine (oder mehr) durch dich bestimmte
- Person(en), als Zeugen bei der Durchsuchung hinzuzuziehen, z.B.: einen
- Nachbarn. Wenn kein Staatsanwalt bei der HD dabei ist (normal), dann muss
- ein Zeuge dabei sein. Oft machen sich es die Bullen einfach, und benennen
- einen Mitarbeiter als Zeugen. Seltsamerweise durchsucht er aber ebenfalls -
- was man sich nicht bieten lassen sollte. Fragt wer bei der Durchsuchung als
- Zeuge hinzugezogen ist, und dann schreitet ein wenn er sich beteiligt!
- Wenn sie einer wenig sind brauchen sie laenger und es kostet sie mehr
- Nerven - was dazu fuehrt das sie die Lust verlieren und nicht alles oder
- nicht so gruendlich durchsuchen (Praxiserfahrung ;-)
- Weiter sind deine Freiheitsrechte waehrend der Durchsuchung NICHT
- eingeschraenkt, d.h. du darfst dich in der Wohnung FREI bewegen und
- telefonieren, z.B.: deinen Anwalt oder Freund anrufen.
- Die Kripo sagt gerne "Bitte setzen sie sich hier hin und verhalten sie sich
- ruhig" damit man im Auge der Beamten bleibt und nicht heimlich etwas
- beseitigen kann und sie nicht stoert - wehre dich dagegen, beziehe dich auf
- die StPO!
- Zettel und Notizen
- Die Beamten duerfen zwar alle Gegenstaende und Schriftstuecke in der Wohnung
- *sichten* aber keine Schriftstuecke *lesen* (Schutz der Privatsphaere).
- Sollten sie das widerrechtlich doch tun, sagst du einfach "Entsprechend des
- Paragraphen 110 der Strafprozessordung verbiete ich Ihnen alle gefundenen
- Schriftsteucke zu lesen." Nur der Staatsanwalt darf sie lesen und auswerten.
- Vorsicht, wenn du die Beamten nicht selbst auf dieses Verbot hinweist, werden
- sie spaeter sagen du waerest stillschweigend mit ihrer Handhabe einverstanden.
- Beachte hier, dass die meisten Staatsanwaelte weit weniger Verstaendnis von
- computer-relevantem Material (Passwoerter, Dialups, CCs, PBXen, Notizen,
- sensitive Daten, 0130 Nummern) haben als inzwischen eintrainierte
- Durchsuchungsbeamte.
- Lass sie keine Sortierarbeit fuer den Staatsanwalt - und zu deinem Nachteil -
- machen! Schliesslich kannst du darauf bestehen, dass alle Papiere in deinem
- Beisein versiegelt werden (empfehlenswert) - es hat zudem den Vorteil, dass
- du beim Brechen des Siegels vom Staatsanwalt selbst anwesend sein musst,
- was hilft die Auswertung der Durchsuchung zu verzoegern.
- Das Durchsuchungsprotokoll
- Im Falle, dass die Durchsuchungsbeamten keinen HDB hatten, darfst du nach
- der Durchsuchung eine schriftliche Mitteilung, die den Grund und die
- verdaechtige Straftat enthaelt, verlangen.
- Neben dieser wird auf jeden Fall ein Protokoll mit allen Daten (Personalien,
- Zeit, Liste beschlagnahmter Gegenstaende) erstellt. Die Beamten verlangen
- meistens spaeter deine Unterschrift darunter - dazu bist du aber gesetzlich
- NICHT verpflichtet, am besten laesst du es sein, ein Nachteil kann dir aus
- der Weigerung nicht gemacht werden. Auf jeden Fall hast du das Recht das
- Schriftstueck sorgfaeltig durchzulesen, und eine Erklaerung nach allem
- zu verlangen, was du nicht auf Anhieb verstehst.
- SEHR WICHTIG: Auf dem Protokollblatt werden an einigen Stellen Kreuze gemacht,
- die aussagen, ob der Hausherr mit der HD einverstanden war oder nicht, und ob
- die mitgenommenen Gegenstaende *freiwillig herausgegeben* wurden oder erst
- *beschlagnahmt* werden mussten.
- ACHTE DARAUF, dass die Kreuze bei "NICHT EINVERSTANDEN" und "NICHT
- FREIWILLIG" stehen! Das ist deine groesste Chance die beschlagnahmten
- Computer/Hardware/Disks jemals wiederzubekommen! Wichtig ist vor allem
- aufzupassen was der leitende Beamte sagt! Es wird auf jeden Fall bei der
- Ueberreichung des Zettels zum Unterschreiben der Satz kommen "Machen Sie hier
- ein Kreuz und unterschreiben Sie da." - falle nicht darauf herein!
- Im allgemein beim Umgang mit der Staatsgewalt, also auch hier gilt, alles was
- du den Polizeibeamten erlaubst, ob freiwillig oder aus deiner
- eingeschuechterten Lage heraus und angesichts der geballten Staatsmacht,
- braucht keiner Rechtfertigung der Polizeibeamten, also auch keiner
- nachtraeglichen richterlichen Ueberpruefung. Falsches Zuvorkommen ist hier
- fehl am Platze und bringt dir keinerlei Vorteile!
- Um nochmal zu unterstreichen, wenn die Durchsuchung ohne Durchsuchungs-
- befehl stattfindet wirst du sogar ausdruecklich gefragt, ob du mit der
- Mitnahme (Sicherstellung) der Gegenstaende einverstanden bist - DIES MUSST DU
- UNBEDINGT VERNEINEN. Diese Haltung solltest du waehrend der gesamten
- Durchsuchung beibehalten, um keine Missinterpretationen deines (nonverbalen)
- Verhaltens zuzulassen!
- Was die evtl. mitgenommenen Gegenstaende angeht, bestehe darauf, dass alles
- auf der Liste genauestens und differenziert beschrieben ist! Um direkt aus
- einem Rechtsberater zu zitieren: "Der Betroffene hat KEINE Veranlassung, den
- Polizeibeamten die Muehe zu ersparen, die einzelnen Gegenstaende und den
- Fundort in der Wohnung so exakt wie moeglich zu beschreiben." Das ist nicht
- immer einfach aber ich ermutige dich dazu, das Gesetz ist hier eindeutig auf
- deiner Seite.
-
- Deine widersprechende Haltung ist, wie ich sagte, die EINZIGE Chance
- ueberhaupt deine Hardware in annehmbarer (unter 6 Monaten) zurueckzubekommen.
- Dies geht so: wenn du widersprochen hast, muss von der Polizei innerhalb von
- drei Tagen eine Bestaetigung beim zustaendigen Amtsrichter eingeholt werden
- (egal ob ein HDB vorhanden war oder nicht). Der Richter wird also die Gruende
- fuer die bereits erfolgte HD ueberpruefen, sollten sie nicht ausreichend
- gewesen sein, muss die Polizei dir alles herausgeben. Damit nichts in
- Vergessenheit geraet, kannst du dich direkt an den zustaendigen Amtsrichter
- wenden und eine "richterliche Entscheidung ueber die Rechtmaessigkeit der
- Beschlagnahme" beantragen.
- Ausnahme bei Postsendungen auf der Post, sie sind fuer die Polizei tabu,
- beschlagnahmt werden duerfen sie nur vom Richter und bei Gefahr im Verzug nur
- vom Staatsanwalt.
- Nach der Durchsuchung
- Ich empfehle dir, dass du sofort, nachdem die Beamten Tschuess gesagt haben,
- deinen Anwalt anrufst, damit er Einspruch gegen die Durchsuchung einlegen
- kann. Sage, dass du die Computer fuer deine Arbeit dringend benoetigst.
- Wenn die Sache gutgeht dann hast du nach 1-3 Monaten deine Hardware wieder.
- Vereinbare mit dem Anwalt, das du ihn nach BRAGO bezahlst, das ist guenstiger
- fuer dich. Kostenpunkt ca. 500 DM im Vorverfahren, es beinhaltet alles,
- Briefverkehr, Telefonate, Kopien etc. bis das Verfahren eroeffnet wird.
- Nimmst du dir keinen Anwalt erhaelst du a.) keine Akteneinsicht (weisst also
- nicht wie sie auf dich gekommen sind und bei wem sie folglich noch
- vorbeikommen - sowie was sie bei dir gefunden haben) und b.) kann es sein,
- dass du das beschlagnahmte Material nie mehr wiedersiehst. Allemal besser
- als dass die Sachen irgendwo als Beweise fuer Jahre verschwinden. Sollte es
- zu einem Verfahren kommen brauchst du auf jeden Fall einen Anwalt, die Kosten
- nach BRAGO liegen bei ca. 800-900 DM.
- Am besten hoerst du dich noch vor der Durchsuchung um, welcher Rechtsanwalt
- Erfahrung hat und notierst dir seine Telefonnummer/Urlaubszeiten. Du kannst
- auch beim Ordnungsamt (beim Rathaus) nach DV-erfahrenen Anwaelten fragen. Dort
- bekommst du auch, wenn du minderbemittelt bist, einen s.g.
- Rechtsberatungsschein, der dich berechtigt, beim Anwalt deines Vertrauens
- eine Rechtsberatung (keine gerichtliche Vertretung) einzuholen, sein Honorar
- wird aus der Landeskasse beglichen.
- Ein paar Worte noch zur Aufklaerung deiner Familie. Die meisten von euch
- leben noch bei den Eltern oder in Wohngemeinschaften. Als H/P/A Dude musst
- du jederzeit mit einer Durchsuchung rechnen, auch wenn du nicht zu Hause,
- z.B. verreist, bist. Wenn du bereits eine HD hinter dir hast, kann jederzeit
- eine weitere folgen, beim begruendeten Anfangsverdacht, musst du leider mit
- allem rechnen. Sag deinen Mitbewohnern, wie sie sich bei einer HD richtig
- verhalten sollen, du kannst sagen, dass deine Schulfreunde CDs mit raub-
- kopierter Soft gekauft haben und, dass die Hersteller jetzt eine
- Durchsuchungswelle planen und, dass es jeden treffen kann (ziemlich unwahr-
- scheinlich aber das reicht uns hier). Sag ihnen alles nur nicht die Wahrheit.
- Du kannst z.B. einen Zettel mit Tips an einem bekannten Ort in der Wohnung
- deponieren, niemand weiss wie er sich im Notfall verhalten wird. Langfristige
- mentale Vorbereitung ist notwendig. :-)
- Abschliessend fuege ich noch hinzu, dass du dich auf GAR KEINE Handel
- mit der Polizei einlaesst, du machst keine Teilgestaendnisse, erzaehlst von
- keinen Freunden, keinen Telefonnummern, am besten sagst du sowenig wie
- moeglich. Wenn dich waehrend der Durchsuchung ein Beamter fragt z.B. "Woher
- haben Sie die CD Roms hier?" dann nicht antworten, denn ab einer bestimmten
- Anzahl von Beamten die deine Antwort hoeren (ich glaube 3) gilt deine Antwort
- bereits als gemachte Aussage! Die Polizeibeamten sind psychologisch geschult,
- von Ablenkungsmanoevern o.Ae. rate ich dir ab. Tatsache ist, dass die Polizei
- keine Befugnisse hat dir Handel vorzuschlagen, oder Vorteile zu versprechen
- oder gar zu garantieren, ihre Zusagen sind null und nichtig! Das Gegenteil
- ist der Fall, sie duerfen alle erlaubten (sic) Mittel anwenden um Beweise zu
- finden und dich zu ueberfuehren. Also, ganz klare Sache, keine "Verhandlungen"
- mit der Polizei! Sag ihnen von Anfang an sie sollen mit deinem Anwalt reden
- und nicht mit dir.
- Wenn du einen Brief/Anruf bekommst zu einem Verhoer zu Erscheinen - geh' nicht
- hin, solange es keine zwingende Vorladung ist, bist du nicht verpflichtet
- hinzugehen oder auch nur abzusagen (aus Hoeflichkeit kannst du aber trotzdem
- absagen). Das wird besonders gerne gemacht wenn der Beschuldigte sich
- keinen Anwalt genommen hat. Falls es zu einem Gespraech mit der Polizei kommen
- sollte - nur mit Anwalt! Wichtig ist zu wissen, dass auch wenn die Beamten
- einem Angebote machen, wie z.B. "wenn du uns sagst wer beteiligt war etc.
- werden wir einen Teil der Anklagepunkte weglassen" - DAS STIMMT NICHT. Die
- Beamten koennen dir keinerlei Verguenstigungen zugestehen - sie koennen
- naemlich gar keine machen, das kann und darf nur der Staatsanwalt. Also nichts
- anderes als eine unfaire Methode doch ein Gestaendnis von dir zu bekommen.
- Sollte es sogar sein, dass du nach der Durchsuchung auf die Wache mitgenommen
- wirst um "polizeilich behandelt" zu werden, mit anderen Worten Fingerabdruecke
- abnehmen, Fotos etc., dann pass auch hier wieder auf was du unterschreibst -
- lies es vorher! Ein Zettel z.B. ist vollgeschrieben mit allerlei unwichtigem
- Zeug aber versteckt steht "Ich moechte nicht (!) informiert werden, falls
- meine Daten nicht nach 2 Jahren aus den Polizeiakten geloescht werden" ...
- Das muss z.B. vorher durchgestrichen werden und explizit am Rand hinge-
- schrieben werden, dass man doch informiert werden will.
- Das war's diesmal, ich erhebe keinen Anspruch auf Vollstaendigkeit, ganz im
- Gegenteil, siehe diesen Text als einen kleinen Ratgeber an. Wenn du andere
- gute Ratschlaege hast, so setze dich mit mir in Kontakt, und wir schreiben
- ein Update fuers naechste Magazin.
- *** Teil II - Praeventivmassnahmen ***
- Nun will man sich auch moeglichst schuetzen und vorbereitet sein, wenn man
- mal ueberraschend Besuch bekommt.
- * Die Polizei ist natuerlich an den Computern interessiert wegen der
- Daten und Programme die sich darauf befinden. Daher sollte eine Partition
- der Festplatte verschluesselt werden und auf ihr alles gespeichert werden,
- was du fuer privat, verboten oder wichtig haeltst.
- Empfehlenswert sind SFS 1.17 und Secure Drive 1.4a, beide frei erhaeltliche
- Softwareloesungen und arbeiten transparent unter DOS und Windows, unter
- Win95 allerdings nur im DOS Modus.
- Schaue einfach im Internet danach, z.B. ftp.informatik.uni-hamburg.de
- Fuer Unix gibt es z.B. CFS (Cryptographic File System), was sehr zu
- empfehlen ist. Wenn du solche Software benutzt - mach' sie nicht als solche
- kenntlich! Du darfst nicht in Beugehaft genommen werden um das Passwort
- herauszugeben doch die Computer werden nicht herausgegeben wenn erkannt
- wird, dass verschluesselt wurde. Daher die Treiber als Maus- oder
- CD-ROM-Treiber tarnen, sowie keine auto-mounts oder login benutzen beim
- Starten des Rechners. Wer nicht so viele Daten hat, oder sie so selten
- benutzt, als dass er eine Partition verschluesseln will oder ein
- Betriebssystem benutzt, das von keiner Crypt-Software unterstuetzt wird,
- kann auch einen Filecrypter verwenden. Egal welches Cryptprogramm benutzt
- wird, es sollten TripleDES, IDEA oder Blowfish32 als Cryptalgorithmen
- benutzt werden, alles andere ist zu leicht zu knacken.
- Ausserdem sollte am besten *kein* kommerzielles Programm benutzt werden,
- besonders nicht wenn es aus den USA kommt, da solche generall Backdoors
- haben und/oder die Schluessellaenge soweit heruntergesetzt wurde, dass ein
- entschluesseln innerhalb kurzer Zeit moeglich ist.
- Freeware, oder eigene geschriebene Programme die einfach Funktionsaufrufe
- aus Crypt-Bibliotheken benutzen sind voellig ausreichend.
- Mit PGP kann man uebrigens auch sehr sicher Dateien verschluesseln
- * Polizeibeamte interessieren sich besonders fuer allerlei Notizen -
- Telefonnummern, Accounts, Frequenzen ... alles was man sich gerne mal
- schnell notiert. Unbedingt nach jeder Session solche Zettel VERNICHTEN!
- Am besten solche erst gar nicht schreiben - es ist eine sehr gute
- Angewohnheit, wenn man alles in ein Notes-file auf der Crypt-Partition
- schreibt, statt auf Papier. Insbesondere sollte man NIE, wirklich nie
- Telefonnummern oder Namen notieren - dies fuehrt sonst zu weiteren Durch-
- suchungen bei den betroffenen Personen. Der Muelleimer ist das erste was
- sich die Beamten ansehen bei einer Hausdurchsuchung! Aehnliche Gefahr kann
- von auf Schnellwahltasten gespeicherten Telefonnummern ausgehen.
- Je weniger verdaechtiges Papierzeug du rumfliegen hast im Zimmer desto
- besser fuer dich.
- * Wichtige Kommunikation, z.B. emails, immer mit PGP verschluesseln.
- Trotz dummer Geruechte ist es nicht bis in die naechsten Jahre knackbar.
- Wichtig, dass du eine genug lange und zufaellige Zeichenkette als Pass-
- phrase hast. Wer wichtige Gespraeche machen will, kann PGP-Phone oder
- Nautilus dafuer verwenden, jedoch ein Pentium mit 14.4 Modem und moderner
- Soundblaster ist hierfuer noetig.
- * Oft werden Daten zwischengespeichert, geloescht oder temporaere
- Dateien angelegt. Wie bekannt, lassen sie sich leicht wiederherstellen,
- z.B. mit Undelete oder mit Diskeditoren. Inzwischen ist die Technik sogar
- soweit, dass nach 20-fachem Ueberschreiben einer Datei immer noch ein
- Grossteil der Daten wiederhergestellt werden kann!
- Daher 1. Moeglichkeit, falls nicht auf Crypt-Medien zwischengespeichert
- wird, temporaere Daten auf Ramdisks legen, also immer TMP und TEMP darauf
- setzen. oder 2. Moeglichkeit, sicheres ueberschreiben der Daten nach
- bestimmten Algorithmen. Aufgrund dieser "Sicherheitsluecke" wird es dem-
- naechst ein THC Release geben, das ein ueberschreibendes Loeschen anbietet,
- und, Forschungsblaettern zufolge, es unter Verwendung besonderer Loesch-
- algorithmen, so gut wie unmoeglich macht die Daten zu restaurieren.
- Wer Windows benutzt, sollte auch auf die (permanente) Auslagerungsdatei
- aufpassen, am besten sie auf die Crypt-Partition legen. Unix Benutzer
- sollten die Swappartition und das /tmp & /usr/tmp Verzeichnis nicht
- vergessen.
- Wie du dich schuetzt haengt im allgemeinen davon ab, wie wichtig du und
- deine gesammelten Daten sind. Wenn sie wichtig genug sind, dann kannst
- du davon ausgehen, das der Staat/Geheimdienst keine Kosten scheuen wird um
- an sie mit allen verfuegbaren technischen Mitteln ranzukommen.
- *** Teil III - Kurze Zusammenfassung fuer Notfaelle ***
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- Die wichtigsten Ratschlaege bei einer Hausdurchsuchung
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-
- 1. Keine Panik.
- 2. Kommen die Beamten, und haben sie keinen schriftlichen Hausdurchsuchungs-
- befehl - schicke sie hoeflich weg.
- 3. Haben sie einen Hausdurchsuchungsbefehl, oder berufen sich auf "Gefahr
- im Verzug" - musst du sie hereinlassen. Davor das Papierstueck *genau*
- durchlesen! Und lass' sie nur das tun was drauf steht. Bei Abweichungen
- daran erinnern.
- 4. Nicht einschuechtern lassen, du darfst dich frei bewegen und auch
- telefonieren - sofort einen Anwalt anrufen!
- 5. Keine Fragen beantworten, lediglich die Personalien duerfen festgestellt
- werden. Mit den Beamten nicht reden, keine Aussagen, immer auf den Anwalt
- verweisen.
- 5. WICHTIG: Was immer du auch unterschreibst, pass' darauf auf, dass immer
- "NICHT EINVERSTANDEN" und "BESCHLAGNAHMT" etc.. angekreuzt sind. Die Liste
- der Sachen die sie beschlagnahmt haben, und das Protokoll nicht
- unterschreiben.
- 7. Nach der Durchsuchung den Anwalt Einspruch einlegen lassen.
- *** Teil IV - Literaturliste ***
- * 'Strafanzeige und Strafprozess' (oder so aehnlich), Taschenbuch
- besonders empfehlenswert, (ca. 20 DM)
- * Die Strafprozessordnung (hier Paragraph 110) (in einer Stadt- / Uni-
- bibliothek findest du sogar eine mehrbaendige Ausgabe mit Kommentaren.)
- * 'Computer und Recht', Zeitschrift, Verlag Dr. Otto Schmidt
- * 'Ausgewaehlte Rechtsprobleme der Mailboxkommunikation', Dissertation
- von Dr. Stephan Ackermann
- * Bericht des Sysops der BIONIC BBS ueber seine Durchsuchung, und wie er den
- Beamten klarmachen konnte, dass sie nicht die komplette Hardware mitnehmen.
- (gefunden in News oder FIDO)
- * 'Covering Your Tracks - Theory', von van Hauser, erschienen im THC-Magazin #3,
- Wer sich insbesondere fuers Unix Hacking interessiert sollte es unbedingt
- durchlesen.
- Last but not least, mein Dank gebuehrt van Hauser, fuer die 'Praeventiv-
- massnahmen' und fuer unzaehlige Gespraeche juristischer und anderer Natur.
- ***
- Wenn auch DU irgendwanneinmal eine Hausdurchsuchung bei dir gehabt hast,
- versuche ein Gedaechtnisprotokoll oder einen sachlichen Bericht darueber, und
- mit allen fuer uns interessanten Daten anzufertigen. Veroeffentliche diesen in
- der H/P/A Community, damit auch andere daraus lernen und gewarnt werden
- koennen. Denke daran, die wahre Kunst ist nicht aus eigenen Fehlern zu lernen,
- sondern aus Fehlern anderer.
- ** END OF DOCUMENT **
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