hausdurc.txt 29 KB

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  1. D i e H a u s d u r c h s u c h u n g
  2. -oder-
  3. Was tue ich, wenn der Vater Staat mich besuchen will
  4. ***
  5. by Mindmaniac / 1997
  6. written for THC Magazine #4
  7. \\\ Was lange waehrt wird endlich gut. Die Rache ist suess. ///
  8. ***
  9. Eine praktische und theoretische Kurzanleitung fuer den smarten und
  10. aufgeklaerten User ueber die Vorbereitung und erfolgreiches Durchstehen
  11. von Hausdurchsuchungen - bestehend aus:
  12. Teil I - Theorie und Praxis der Hausdurchsuchung
  13. Teil II - Praeventivmassnahmen
  14. Teil III - Kurze Zusammenfassung fuer Notfaelle
  15. Teil IV - Literaturliste
  16. Anmerkung:
  17. Da ich selbst kein Jurist bin, wird dieser Artikel nach dem Fertigstellen auf
  18. seine juristische Richtigkeit von einem "echten" Juristen ueberprueft -
  19. trotzdem kann fuer die gemachten Angaben keine Garantie uebernommen werden.
  20. Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und im Einklang mit dem geltenden
  21. Recht. Juristischer Geltungsbereich: BRD / 1997
  22. !!! IM NOTFALL LIES DIE KURZE ZUSAMMENFASSUNG AM ENDE DIESES ARTIKELS !!!
  23. *** Teil I - Theorie und Praxis der Hausdurchsuchung ***
  24. In Zeiten wachsender Staatswillkuer, arroganten und skrupellosen
  25. Umgangs der Staatsorgane und seiner willigen Vollstrecker mit ihren Buergern,
  26. habe ich mich entschlossen diesen Guide zu schreiben. Wie das Schicksal so
  27. will, habe ich mich aus aktuellem Anlass mit der Materie beschaeftigt, da
  28. einige meiner engsten Kumpane einer ueberraschenden Hausdurchsuchung ins Auge
  29. schauen mussten. Leider ist selten etwas unvorbereitetes auch erfolgreich,
  30. deswegen ging so manche Durchsuchung fuer den Delinquenten unvorteilhafter
  31. aus, als es haette sein muessen.
  32. Werter Leser, beachte bitte auch, dass dieser Text nicht geschrieben wurde
  33. um das Begehen von Straftaten zu foerdern. Du weisst was du tust. Dieser Text
  34. soll dir einfach helfen, dich vor Uebergriffen des Staates auf deine unver-
  35. aeusserlichen Menschenrechte, zu schuetzen und zu wehren. Lasst uns also
  36. keine Zeit verlieren...
  37. Zuerst ein wenig Theorie:
  38. Wir leben in einem s.g. Rechtsstaat, das heisst erstens, dass wir in einem
  39. Staat leben. Leben in einem Staat bedeutet dass jeder seiner Buerger ein
  40. wenig Freiheit in Sicherheit eintauscht. Die Freiheit des Buergers wird
  41. durch Gesetze begrenzt, andererseits bekommt jeder auch ein grosses Stueck
  42. an Sicherheit - sein Leben und Besitztum wird durch den Staat garantiert,
  43. so dass er, in der Regel, ein sicheres Leben fuehren kann, ohne um sein Leben
  44. und seine Habe zu fuerchten. Zweitens bedeutet Rechtsstaat, dass das
  45. Verhaeltnis von Freiheit und Sicherheit nicht willkuerlich sondern durch
  46. "das Recht" festgelegt wird. Das bedeutet, dass keine Staatsgewalt im
  47. Widerspruch zum schriftlich festgelegtem Gesetz handeln darf. Dass dies
  48. nicht immer so ist, liegt auf der Hand, aber bevor du dich dagegen wehren
  49. kannst, musst du erst erkennen wo gueltiges Recht ueberschritten wurde -
  50. hier gilt Wissen ist Macht. Fuer Juristen unter euch, uns wird hier am
  51. meisten das Grundgesetz (Art. 13) und die Strafprozessordung (StPO, Par. 110)
  52. interessieren.
  53. Wie ich oben schrieb, garantiert der Staat per Gesetz jedem Buerger Sicherheit
  54. zu. Wenn sich also jemand (eine Privatperson oder eine Firma) in seinen
  55. Rechten verletzt meint (Diebstahl, Erschleichen von Dienstleistungen, Sach-
  56. beschaedigung, Verletzung des Copyrights), hat er das Recht den vermeintlichen
  57. Verursacher bei der Polizei, oder der Staatsanwaltschaft anzuzeigen; wenn der
  58. Verursacher nicht bekannt ist, kann Anzeige "gegen unbekannt" gestellt werden.
  59. Jetzt kommt der Staat zum Zug, er kann ein Ermittlungsverfahren (EV) einleiten
  60. oder auch nicht. Damit wir schneller vorankommen, nehmen wir an ein
  61. Ermittlungsverfahren ist eingeleitet worden. Das EV hat zum Zweck hinreichende
  62. Beweise zu finden, um eine Anklage vor Gericht zu erheben, denn ohne einen
  63. Schuldspruch des Richters kann der tatsaechliche Verursacher nicht zur
  64. Verantwortung gezogen werden (auch hier Prinzip des Rechtsstaats).
  65. Waehrend des EV hat der Staat (Polizei, Kripo) eine ganze Palette an Mitteln
  66. um den oder die Verursacher zu finden und/oder zu ueberfuehren. Er kann
  67. abhoeren, beschatten, verdeckte Ermittler einsetzen oder auch eine Hausdurch-
  68. suchung beim vermeintlichen Verdaechtigen oder einem seiner vermeintlichen
  69. Komplizen anordnen. Da sind wir also endlich beim interessanten Teil
  70. angelangt.
  71. Wann sind in einem EV genug Beweise/Hinweise gefunden wurden, dass einer
  72. Hausdurchsuchung stattgegeben wird?
  73. Leider, leider: Sehr sehr schnell. Schon wenn einer bei einer Vernehmung
  74. sagt, dass er gehoert hat dass jemand mal mit dem aktuellen Fall irgendwie
  75. zu tun hatte kann das schon fuer einen Hausdurchsuchungsbefehl reichen.
  76. Es gibt auch Faelle, in denen einfach eine aufgeschriebene Telefonnummer,
  77. die Zusammenhangslos bei einer Hausdurchsuchung gefunden wurde schon zu
  78. einem Besuch der Kripo gefuehrt haben.
  79. Grundsaetzlich: Schon der kleinste, nichtigste Anhaltspunkt kann von den
  80. Beamten dem Richter so vorgefuehrt werden, dass er den Wisch ausstellt!
  81. Also wiegt euch nicht in Sicherheit - es kann jeden immer treffen!
  82. In besonders krassen Faellen, wo der Verfassungschutz z.B. linke Buchlaeden
  83. oberserviert hatte wurden Menschen dann geziehlt observiert und abgehoert
  84. (und spaeter Durchsucht selbstverstaendlich) die auch nur 2x dort haben
  85. Blicken lassen.
  86. Die Hausdurchsuchung (im weiteren mit HD abgekuerzt) hat zum Ziel Beweise
  87. oder Indizien fuer die Aufklaerung einer Straftat und eine evtl. folgende
  88. Anklage zu finden. Ihr Ziel ist es *nicht* den Buerger einzuschuechtern,
  89. deswegen gilt im Falle einer HD:
  90. KEINE PANIK!
  91. Eine Hausdurchsuchung ist nichts Schlimmes, sondern nur die Erfuellung deiner
  92. buergerlichen Pflichten. Mit Schreien (deine Mutter), Toben, Bruellen und mit
  93. aggressivem wie ohnmaechtigem Verhalten machst du es nur den Polizeibeamten
  94. (meistens in zivil) schwer, ihrer langweiligen Routinearbeit nachzukommen,
  95. beeindrucken kannst du sie damit nicht, sie werden ihren Job trotzdem tun.
  96. Jetzt gilt es klaren Verstand zu bewahren und keine unnoetigen Fehler zu
  97. machen, am besten wenn du deine Familie im voraus aufgeklaert hast, dazu aber
  98. spaeter. Hinzu kommt, dass du dich gegen eine rechtmaessige HD nicht wehren
  99. kannst, sondern du musst sie erdulden, es sei denn du bist John Rambo.. ;)
  100. Eine Hausdurchsuchung an sich ist eine Verletzung deines grundgesetzlich
  101. garantierten Rechts auf Privatsphaere (GG Art.13, Abs. 1, Wortlaut: "Die
  102. Wohnung ist unverletzlich."), die Polizei darf also auf keinen Fall nach
  103. Gutduenken deine Wohnung betreten, wenn die Beamten das unrechtmaessig tun
  104. wuerden, wuerden sie sich selbst des Hausfriedensbruchs strafbar machen.
  105. Da jeder Eingriff in ein Grundrecht nur durch den Richter erfolgen darf, muss
  106. jede HD erst durch einen Richter angeordnet werden. Er stellt den
  107. Hausdurchsuchungsbefehl (HDB) aus, der der Polizei die Befugnis gibt
  108. entsprechend aufgezaehlte Lokalitaeten (Zimmer, ganze Wohnung, Garage,
  109. Dachboden, Fahrzeug, Haus) nach Beweisen zu durchsuchen.
  110. Eine Ausnahme, die s.g. "Gefahr im Verzuge", tritt ein, wenn der Umweg ueber
  111. den Richter einen nicht wiedergutzumachenden Zeitverlust fuer die
  112. Strafverfolgung bedeuten wuerde, sei es, dass ein Gefangener in deine Wohnung
  113. fluechtet oder in deiner Wohnung vermutete Beweise schon wenige Stunden
  114. spaeter beiseite geschafft sein koennten - in diesem Fall darf die Polizei
  115. ohne Durchsuchungsbefehl handeln (wohlgemerkt, es handelt sich um eine
  116. Ausnahme, die gut begruendet werden muss).
  117. Aber auch der Durchsuchungsbefehl ist kein Persilschein fuer die
  118. Polizeibeamten, sie sind an strenge Bestimmungen gebunden, z.B. nachts sind
  119. Durchsuchungen verboten! Die Nachtzeit ist wie folgend definiert:
  120. 1. April - 30. September : 21:00 - 4:00
  121. und 1. Oktober - 31. Maerz : 21:00 - 6:00.
  122. Natuerlich gilt auch hier die Ausnahme fuer "Gefahr im Verzuge".
  123. Wenn also die Staatsgewalt an der Tuer klingelt (meistens gegen 9-11 Uhr
  124. morgens), fragst du cool (der Hausherr) nach dem Hausdurchsuchungsbefehl.
  125. Wenn sie einen haben, LIEST DU IHN DIR GENAU DURCH, die Beamten warten
  126. waehrenddessen VOR der Tuer. Aus der Lektuere erfaehrst du welche Raeume
  127. durchsucht werden duerfen, und welchen Zweck die Durchsuchung hat. So kannst
  128. du waehrend der Durchsuchung KONTROLLIEREN ob sich die Beamten an die ihnen
  129. durch den Richter uebertragenen Befugnisse halten. Du hast das Recht alles
  130. fuer dich zu protokollieren, auch wenn es nur fuer dich ist, ist es manchmal
  131. hilfreich.
  132. Wenn die Polizei wider Erwarten keinen schriftlichen HDB hat (bei "Gefahr im
  133. Verzug"), hast du das Recht zu erfahren welcher Tat du verdaechtigt wirst und
  134. zu welchem Zweck die HD stattfinden soll.
  135. AUF KEINEN FALL DARFST DU DEINE MUENDLICHE ZUSTIMMUNG ZUR DURCHSUCHUNG GEBEN!
  136. Wenn du das tust dann hast du, als freier Buerger, dich mit dem Eingriff in
  137. dein Grunderecht einverstanden erklaert, und die Beamten haben sich aller
  138. Formalien elegant entledigt, obwohl sie keinen HDB hatten.
  139. Wenn du also keinen Durchsuchungsbefehl praesentiert bekommst musst du LAUT
  140. UND DEUTLICH DER DURCHSUCHUNG WIDERSPRECHEN. Falle nicht auf die Masche
  141. herein: "Sie haben doch nichts dagegen, dass wir uns etwas im Haus umsehen?"
  142. oder Aehnliches. Wenn die Beamten trotzdem eine HD durchfuehren wollen, so
  143. muessen sie das gegen deinen Willen tun, das kann sich spaeter als ein
  144. Vorteil fuer dich erweisen. Das ist auch ein Punkt wo du auch deine
  145. Wohngemeinschaft aufklaeren solltest - fuer den Fall, dass du nicht daheim
  146. bist. Wie du siehst, kannst du bereits hier eine potentielle Durchsuchung
  147. abblocken. Du solltest, wie die Staatsgewalt auch, bei allem hoeflich aber
  148. entschieden bleiben. :-)
  149. Ein paar Worte zum Sonderfall, dass nicht die Polizei sondern z.B.: das BAPT
  150. (Bundesamt fuer Post und Telekommunikation) wegen nicht zugelassener
  151. Sendeanlagen (Scanner, Amateurfunk, Ueberschreiten der Sendekraft bei
  152. CB-Funk, Brenner, Betreiben von Packet-Radio auf anderen Kanaelen als
  153. vorgesehen) zu Besuch kommt. Du musst sie nicht in die Wohnung lassen! Sage
  154. ihnen, dass du keine solchen Anlagen betreibst, sie werden dann gehen. Wenn
  155. du sie allerdings hereinlaesst, und sie finden betriebsbereite
  156. Amateurfunkanlagen, fuer die du keine Lizenz hast, nehmen sie es mit, und du
  157. siehst es nie mehr wieder.
  158. Naechster Schritt, was duerfen die Beamten waehrend der HD mit deiner Wohnung
  159. anstellen? Grundsaetzlich duerfen sie nur das was im HDB steht, insbesondere
  160. nur aufgezaehlte Raeumlichkeiten durchsuchen. Aufraeumen muessen sie
  161. allerdings nicht, sie duerfen aber keine Sachen beschaedigen. Du hast das
  162. Recht bei jeder Unklarheit nachzufragen und die Beamten, an den durch
  163. den Richter gestellten Rahmen, zu erinnern, davon solltest du bei Bedarf
  164. Gebrauch machen (was stand im HDB, vs. was tun die Beamten?)! Lass dich nicht
  165. voreilig entmuendigen.
  166. Vor allem hast du das Recht, eine (oder mehr) durch dich bestimmte
  167. Person(en), als Zeugen bei der Durchsuchung hinzuzuziehen, z.B.: einen
  168. Nachbarn. Wenn kein Staatsanwalt bei der HD dabei ist (normal), dann muss
  169. ein Zeuge dabei sein. Oft machen sich es die Bullen einfach, und benennen
  170. einen Mitarbeiter als Zeugen. Seltsamerweise durchsucht er aber ebenfalls -
  171. was man sich nicht bieten lassen sollte. Fragt wer bei der Durchsuchung als
  172. Zeuge hinzugezogen ist, und dann schreitet ein wenn er sich beteiligt!
  173. Wenn sie einer wenig sind brauchen sie laenger und es kostet sie mehr
  174. Nerven - was dazu fuehrt das sie die Lust verlieren und nicht alles oder
  175. nicht so gruendlich durchsuchen (Praxiserfahrung ;-)
  176. Weiter sind deine Freiheitsrechte waehrend der Durchsuchung NICHT
  177. eingeschraenkt, d.h. du darfst dich in der Wohnung FREI bewegen und
  178. telefonieren, z.B.: deinen Anwalt oder Freund anrufen.
  179. Die Kripo sagt gerne "Bitte setzen sie sich hier hin und verhalten sie sich
  180. ruhig" damit man im Auge der Beamten bleibt und nicht heimlich etwas
  181. beseitigen kann und sie nicht stoert - wehre dich dagegen, beziehe dich auf
  182. die StPO!
  183. Zettel und Notizen
  184. Die Beamten duerfen zwar alle Gegenstaende und Schriftstuecke in der Wohnung
  185. *sichten* aber keine Schriftstuecke *lesen* (Schutz der Privatsphaere).
  186. Sollten sie das widerrechtlich doch tun, sagst du einfach "Entsprechend des
  187. Paragraphen 110 der Strafprozessordung verbiete ich Ihnen alle gefundenen
  188. Schriftsteucke zu lesen." Nur der Staatsanwalt darf sie lesen und auswerten.
  189. Vorsicht, wenn du die Beamten nicht selbst auf dieses Verbot hinweist, werden
  190. sie spaeter sagen du waerest stillschweigend mit ihrer Handhabe einverstanden.
  191. Beachte hier, dass die meisten Staatsanwaelte weit weniger Verstaendnis von
  192. computer-relevantem Material (Passwoerter, Dialups, CCs, PBXen, Notizen,
  193. sensitive Daten, 0130 Nummern) haben als inzwischen eintrainierte
  194. Durchsuchungsbeamte.
  195. Lass sie keine Sortierarbeit fuer den Staatsanwalt - und zu deinem Nachteil -
  196. machen! Schliesslich kannst du darauf bestehen, dass alle Papiere in deinem
  197. Beisein versiegelt werden (empfehlenswert) - es hat zudem den Vorteil, dass
  198. du beim Brechen des Siegels vom Staatsanwalt selbst anwesend sein musst,
  199. was hilft die Auswertung der Durchsuchung zu verzoegern.
  200. Das Durchsuchungsprotokoll
  201. Im Falle, dass die Durchsuchungsbeamten keinen HDB hatten, darfst du nach
  202. der Durchsuchung eine schriftliche Mitteilung, die den Grund und die
  203. verdaechtige Straftat enthaelt, verlangen.
  204. Neben dieser wird auf jeden Fall ein Protokoll mit allen Daten (Personalien,
  205. Zeit, Liste beschlagnahmter Gegenstaende) erstellt. Die Beamten verlangen
  206. meistens spaeter deine Unterschrift darunter - dazu bist du aber gesetzlich
  207. NICHT verpflichtet, am besten laesst du es sein, ein Nachteil kann dir aus
  208. der Weigerung nicht gemacht werden. Auf jeden Fall hast du das Recht das
  209. Schriftstueck sorgfaeltig durchzulesen, und eine Erklaerung nach allem
  210. zu verlangen, was du nicht auf Anhieb verstehst.
  211. SEHR WICHTIG: Auf dem Protokollblatt werden an einigen Stellen Kreuze gemacht,
  212. die aussagen, ob der Hausherr mit der HD einverstanden war oder nicht, und ob
  213. die mitgenommenen Gegenstaende *freiwillig herausgegeben* wurden oder erst
  214. *beschlagnahmt* werden mussten.
  215. ACHTE DARAUF, dass die Kreuze bei "NICHT EINVERSTANDEN" und "NICHT
  216. FREIWILLIG" stehen! Das ist deine groesste Chance die beschlagnahmten
  217. Computer/Hardware/Disks jemals wiederzubekommen! Wichtig ist vor allem
  218. aufzupassen was der leitende Beamte sagt! Es wird auf jeden Fall bei der
  219. Ueberreichung des Zettels zum Unterschreiben der Satz kommen "Machen Sie hier
  220. ein Kreuz und unterschreiben Sie da." - falle nicht darauf herein!
  221. Im allgemein beim Umgang mit der Staatsgewalt, also auch hier gilt, alles was
  222. du den Polizeibeamten erlaubst, ob freiwillig oder aus deiner
  223. eingeschuechterten Lage heraus und angesichts der geballten Staatsmacht,
  224. braucht keiner Rechtfertigung der Polizeibeamten, also auch keiner
  225. nachtraeglichen richterlichen Ueberpruefung. Falsches Zuvorkommen ist hier
  226. fehl am Platze und bringt dir keinerlei Vorteile!
  227. Um nochmal zu unterstreichen, wenn die Durchsuchung ohne Durchsuchungs-
  228. befehl stattfindet wirst du sogar ausdruecklich gefragt, ob du mit der
  229. Mitnahme (Sicherstellung) der Gegenstaende einverstanden bist - DIES MUSST DU
  230. UNBEDINGT VERNEINEN. Diese Haltung solltest du waehrend der gesamten
  231. Durchsuchung beibehalten, um keine Missinterpretationen deines (nonverbalen)
  232. Verhaltens zuzulassen!
  233. Was die evtl. mitgenommenen Gegenstaende angeht, bestehe darauf, dass alles
  234. auf der Liste genauestens und differenziert beschrieben ist! Um direkt aus
  235. einem Rechtsberater zu zitieren: "Der Betroffene hat KEINE Veranlassung, den
  236. Polizeibeamten die Muehe zu ersparen, die einzelnen Gegenstaende und den
  237. Fundort in der Wohnung so exakt wie moeglich zu beschreiben." Das ist nicht
  238. immer einfach aber ich ermutige dich dazu, das Gesetz ist hier eindeutig auf
  239. deiner Seite.
  240. Deine widersprechende Haltung ist, wie ich sagte, die EINZIGE Chance
  241. ueberhaupt deine Hardware in annehmbarer (unter 6 Monaten) zurueckzubekommen.
  242. Dies geht so: wenn du widersprochen hast, muss von der Polizei innerhalb von
  243. drei Tagen eine Bestaetigung beim zustaendigen Amtsrichter eingeholt werden
  244. (egal ob ein HDB vorhanden war oder nicht). Der Richter wird also die Gruende
  245. fuer die bereits erfolgte HD ueberpruefen, sollten sie nicht ausreichend
  246. gewesen sein, muss die Polizei dir alles herausgeben. Damit nichts in
  247. Vergessenheit geraet, kannst du dich direkt an den zustaendigen Amtsrichter
  248. wenden und eine "richterliche Entscheidung ueber die Rechtmaessigkeit der
  249. Beschlagnahme" beantragen.
  250. Ausnahme bei Postsendungen auf der Post, sie sind fuer die Polizei tabu,
  251. beschlagnahmt werden duerfen sie nur vom Richter und bei Gefahr im Verzug nur
  252. vom Staatsanwalt.
  253. Nach der Durchsuchung
  254. Ich empfehle dir, dass du sofort, nachdem die Beamten Tschuess gesagt haben,
  255. deinen Anwalt anrufst, damit er Einspruch gegen die Durchsuchung einlegen
  256. kann. Sage, dass du die Computer fuer deine Arbeit dringend benoetigst.
  257. Wenn die Sache gutgeht dann hast du nach 1-3 Monaten deine Hardware wieder.
  258. Vereinbare mit dem Anwalt, das du ihn nach BRAGO bezahlst, das ist guenstiger
  259. fuer dich. Kostenpunkt ca. 500 DM im Vorverfahren, es beinhaltet alles,
  260. Briefverkehr, Telefonate, Kopien etc. bis das Verfahren eroeffnet wird.
  261. Nimmst du dir keinen Anwalt erhaelst du a.) keine Akteneinsicht (weisst also
  262. nicht wie sie auf dich gekommen sind und bei wem sie folglich noch
  263. vorbeikommen - sowie was sie bei dir gefunden haben) und b.) kann es sein,
  264. dass du das beschlagnahmte Material nie mehr wiedersiehst. Allemal besser
  265. als dass die Sachen irgendwo als Beweise fuer Jahre verschwinden. Sollte es
  266. zu einem Verfahren kommen brauchst du auf jeden Fall einen Anwalt, die Kosten
  267. nach BRAGO liegen bei ca. 800-900 DM.
  268. Am besten hoerst du dich noch vor der Durchsuchung um, welcher Rechtsanwalt
  269. Erfahrung hat und notierst dir seine Telefonnummer/Urlaubszeiten. Du kannst
  270. auch beim Ordnungsamt (beim Rathaus) nach DV-erfahrenen Anwaelten fragen. Dort
  271. bekommst du auch, wenn du minderbemittelt bist, einen s.g.
  272. Rechtsberatungsschein, der dich berechtigt, beim Anwalt deines Vertrauens
  273. eine Rechtsberatung (keine gerichtliche Vertretung) einzuholen, sein Honorar
  274. wird aus der Landeskasse beglichen.
  275. Ein paar Worte noch zur Aufklaerung deiner Familie. Die meisten von euch
  276. leben noch bei den Eltern oder in Wohngemeinschaften. Als H/P/A Dude musst
  277. du jederzeit mit einer Durchsuchung rechnen, auch wenn du nicht zu Hause,
  278. z.B. verreist, bist. Wenn du bereits eine HD hinter dir hast, kann jederzeit
  279. eine weitere folgen, beim begruendeten Anfangsverdacht, musst du leider mit
  280. allem rechnen. Sag deinen Mitbewohnern, wie sie sich bei einer HD richtig
  281. verhalten sollen, du kannst sagen, dass deine Schulfreunde CDs mit raub-
  282. kopierter Soft gekauft haben und, dass die Hersteller jetzt eine
  283. Durchsuchungswelle planen und, dass es jeden treffen kann (ziemlich unwahr-
  284. scheinlich aber das reicht uns hier). Sag ihnen alles nur nicht die Wahrheit.
  285. Du kannst z.B. einen Zettel mit Tips an einem bekannten Ort in der Wohnung
  286. deponieren, niemand weiss wie er sich im Notfall verhalten wird. Langfristige
  287. mentale Vorbereitung ist notwendig. :-)
  288. Abschliessend fuege ich noch hinzu, dass du dich auf GAR KEINE Handel
  289. mit der Polizei einlaesst, du machst keine Teilgestaendnisse, erzaehlst von
  290. keinen Freunden, keinen Telefonnummern, am besten sagst du sowenig wie
  291. moeglich. Wenn dich waehrend der Durchsuchung ein Beamter fragt z.B. "Woher
  292. haben Sie die CD Roms hier?" dann nicht antworten, denn ab einer bestimmten
  293. Anzahl von Beamten die deine Antwort hoeren (ich glaube 3) gilt deine Antwort
  294. bereits als gemachte Aussage! Die Polizeibeamten sind psychologisch geschult,
  295. von Ablenkungsmanoevern o.Ae. rate ich dir ab. Tatsache ist, dass die Polizei
  296. keine Befugnisse hat dir Handel vorzuschlagen, oder Vorteile zu versprechen
  297. oder gar zu garantieren, ihre Zusagen sind null und nichtig! Das Gegenteil
  298. ist der Fall, sie duerfen alle erlaubten (sic) Mittel anwenden um Beweise zu
  299. finden und dich zu ueberfuehren. Also, ganz klare Sache, keine "Verhandlungen"
  300. mit der Polizei! Sag ihnen von Anfang an sie sollen mit deinem Anwalt reden
  301. und nicht mit dir.
  302. Wenn du einen Brief/Anruf bekommst zu einem Verhoer zu Erscheinen - geh' nicht
  303. hin, solange es keine zwingende Vorladung ist, bist du nicht verpflichtet
  304. hinzugehen oder auch nur abzusagen (aus Hoeflichkeit kannst du aber trotzdem
  305. absagen). Das wird besonders gerne gemacht wenn der Beschuldigte sich
  306. keinen Anwalt genommen hat. Falls es zu einem Gespraech mit der Polizei kommen
  307. sollte - nur mit Anwalt! Wichtig ist zu wissen, dass auch wenn die Beamten
  308. einem Angebote machen, wie z.B. "wenn du uns sagst wer beteiligt war etc.
  309. werden wir einen Teil der Anklagepunkte weglassen" - DAS STIMMT NICHT. Die
  310. Beamten koennen dir keinerlei Verguenstigungen zugestehen - sie koennen
  311. naemlich gar keine machen, das kann und darf nur der Staatsanwalt. Also nichts
  312. anderes als eine unfaire Methode doch ein Gestaendnis von dir zu bekommen.
  313. Sollte es sogar sein, dass du nach der Durchsuchung auf die Wache mitgenommen
  314. wirst um "polizeilich behandelt" zu werden, mit anderen Worten Fingerabdruecke
  315. abnehmen, Fotos etc., dann pass auch hier wieder auf was du unterschreibst -
  316. lies es vorher! Ein Zettel z.B. ist vollgeschrieben mit allerlei unwichtigem
  317. Zeug aber versteckt steht "Ich moechte nicht (!) informiert werden, falls
  318. meine Daten nicht nach 2 Jahren aus den Polizeiakten geloescht werden" ...
  319. Das muss z.B. vorher durchgestrichen werden und explizit am Rand hinge-
  320. schrieben werden, dass man doch informiert werden will.
  321. Das war's diesmal, ich erhebe keinen Anspruch auf Vollstaendigkeit, ganz im
  322. Gegenteil, siehe diesen Text als einen kleinen Ratgeber an. Wenn du andere
  323. gute Ratschlaege hast, so setze dich mit mir in Kontakt, und wir schreiben
  324. ein Update fuers naechste Magazin.
  325. *** Teil II - Praeventivmassnahmen ***
  326. Nun will man sich auch moeglichst schuetzen und vorbereitet sein, wenn man
  327. mal ueberraschend Besuch bekommt.
  328. * Die Polizei ist natuerlich an den Computern interessiert wegen der
  329. Daten und Programme die sich darauf befinden. Daher sollte eine Partition
  330. der Festplatte verschluesselt werden und auf ihr alles gespeichert werden,
  331. was du fuer privat, verboten oder wichtig haeltst.
  332. Empfehlenswert sind SFS 1.17 und Secure Drive 1.4a, beide frei erhaeltliche
  333. Softwareloesungen und arbeiten transparent unter DOS und Windows, unter
  334. Win95 allerdings nur im DOS Modus.
  335. Schaue einfach im Internet danach, z.B. ftp.informatik.uni-hamburg.de
  336. Fuer Unix gibt es z.B. CFS (Cryptographic File System), was sehr zu
  337. empfehlen ist. Wenn du solche Software benutzt - mach' sie nicht als solche
  338. kenntlich! Du darfst nicht in Beugehaft genommen werden um das Passwort
  339. herauszugeben doch die Computer werden nicht herausgegeben wenn erkannt
  340. wird, dass verschluesselt wurde. Daher die Treiber als Maus- oder
  341. CD-ROM-Treiber tarnen, sowie keine auto-mounts oder login benutzen beim
  342. Starten des Rechners. Wer nicht so viele Daten hat, oder sie so selten
  343. benutzt, als dass er eine Partition verschluesseln will oder ein
  344. Betriebssystem benutzt, das von keiner Crypt-Software unterstuetzt wird,
  345. kann auch einen Filecrypter verwenden. Egal welches Cryptprogramm benutzt
  346. wird, es sollten TripleDES, IDEA oder Blowfish32 als Cryptalgorithmen
  347. benutzt werden, alles andere ist zu leicht zu knacken.
  348. Ausserdem sollte am besten *kein* kommerzielles Programm benutzt werden,
  349. besonders nicht wenn es aus den USA kommt, da solche generall Backdoors
  350. haben und/oder die Schluessellaenge soweit heruntergesetzt wurde, dass ein
  351. entschluesseln innerhalb kurzer Zeit moeglich ist.
  352. Freeware, oder eigene geschriebene Programme die einfach Funktionsaufrufe
  353. aus Crypt-Bibliotheken benutzen sind voellig ausreichend.
  354. Mit PGP kann man uebrigens auch sehr sicher Dateien verschluesseln
  355. * Polizeibeamte interessieren sich besonders fuer allerlei Notizen -
  356. Telefonnummern, Accounts, Frequenzen ... alles was man sich gerne mal
  357. schnell notiert. Unbedingt nach jeder Session solche Zettel VERNICHTEN!
  358. Am besten solche erst gar nicht schreiben - es ist eine sehr gute
  359. Angewohnheit, wenn man alles in ein Notes-file auf der Crypt-Partition
  360. schreibt, statt auf Papier. Insbesondere sollte man NIE, wirklich nie
  361. Telefonnummern oder Namen notieren - dies fuehrt sonst zu weiteren Durch-
  362. suchungen bei den betroffenen Personen. Der Muelleimer ist das erste was
  363. sich die Beamten ansehen bei einer Hausdurchsuchung! Aehnliche Gefahr kann
  364. von auf Schnellwahltasten gespeicherten Telefonnummern ausgehen.
  365. Je weniger verdaechtiges Papierzeug du rumfliegen hast im Zimmer desto
  366. besser fuer dich.
  367. * Wichtige Kommunikation, z.B. emails, immer mit PGP verschluesseln.
  368. Trotz dummer Geruechte ist es nicht bis in die naechsten Jahre knackbar.
  369. Wichtig, dass du eine genug lange und zufaellige Zeichenkette als Pass-
  370. phrase hast. Wer wichtige Gespraeche machen will, kann PGP-Phone oder
  371. Nautilus dafuer verwenden, jedoch ein Pentium mit 14.4 Modem und moderner
  372. Soundblaster ist hierfuer noetig.
  373. * Oft werden Daten zwischengespeichert, geloescht oder temporaere
  374. Dateien angelegt. Wie bekannt, lassen sie sich leicht wiederherstellen,
  375. z.B. mit Undelete oder mit Diskeditoren. Inzwischen ist die Technik sogar
  376. soweit, dass nach 20-fachem Ueberschreiben einer Datei immer noch ein
  377. Grossteil der Daten wiederhergestellt werden kann!
  378. Daher 1. Moeglichkeit, falls nicht auf Crypt-Medien zwischengespeichert
  379. wird, temporaere Daten auf Ramdisks legen, also immer TMP und TEMP darauf
  380. setzen. oder 2. Moeglichkeit, sicheres ueberschreiben der Daten nach
  381. bestimmten Algorithmen. Aufgrund dieser "Sicherheitsluecke" wird es dem-
  382. naechst ein THC Release geben, das ein ueberschreibendes Loeschen anbietet,
  383. und, Forschungsblaettern zufolge, es unter Verwendung besonderer Loesch-
  384. algorithmen, so gut wie unmoeglich macht die Daten zu restaurieren.
  385. Wer Windows benutzt, sollte auch auf die (permanente) Auslagerungsdatei
  386. aufpassen, am besten sie auf die Crypt-Partition legen. Unix Benutzer
  387. sollten die Swappartition und das /tmp & /usr/tmp Verzeichnis nicht
  388. vergessen.
  389. Wie du dich schuetzt haengt im allgemeinen davon ab, wie wichtig du und
  390. deine gesammelten Daten sind. Wenn sie wichtig genug sind, dann kannst
  391. du davon ausgehen, das der Staat/Geheimdienst keine Kosten scheuen wird um
  392. an sie mit allen verfuegbaren technischen Mitteln ranzukommen.
  393. *** Teil III - Kurze Zusammenfassung fuer Notfaelle ***
  394. ****************************************************************************
  395. Die wichtigsten Ratschlaege bei einer Hausdurchsuchung
  396. ****************************************************************************
  397. 1. Keine Panik.
  398. 2. Kommen die Beamten, und haben sie keinen schriftlichen Hausdurchsuchungs-
  399. befehl - schicke sie hoeflich weg.
  400. 3. Haben sie einen Hausdurchsuchungsbefehl, oder berufen sich auf "Gefahr
  401. im Verzug" - musst du sie hereinlassen. Davor das Papierstueck *genau*
  402. durchlesen! Und lass' sie nur das tun was drauf steht. Bei Abweichungen
  403. daran erinnern.
  404. 4. Nicht einschuechtern lassen, du darfst dich frei bewegen und auch
  405. telefonieren - sofort einen Anwalt anrufen!
  406. 5. Keine Fragen beantworten, lediglich die Personalien duerfen festgestellt
  407. werden. Mit den Beamten nicht reden, keine Aussagen, immer auf den Anwalt
  408. verweisen.
  409. 5. WICHTIG: Was immer du auch unterschreibst, pass' darauf auf, dass immer
  410. "NICHT EINVERSTANDEN" und "BESCHLAGNAHMT" etc.. angekreuzt sind. Die Liste
  411. der Sachen die sie beschlagnahmt haben, und das Protokoll nicht
  412. unterschreiben.
  413. 7. Nach der Durchsuchung den Anwalt Einspruch einlegen lassen.
  414. *** Teil IV - Literaturliste ***
  415. * 'Strafanzeige und Strafprozess' (oder so aehnlich), Taschenbuch
  416. besonders empfehlenswert, (ca. 20 DM)
  417. * Die Strafprozessordnung (hier Paragraph 110) (in einer Stadt- / Uni-
  418. bibliothek findest du sogar eine mehrbaendige Ausgabe mit Kommentaren.)
  419. * 'Computer und Recht', Zeitschrift, Verlag Dr. Otto Schmidt
  420. * 'Ausgewaehlte Rechtsprobleme der Mailboxkommunikation', Dissertation
  421. von Dr. Stephan Ackermann
  422. * Bericht des Sysops der BIONIC BBS ueber seine Durchsuchung, und wie er den
  423. Beamten klarmachen konnte, dass sie nicht die komplette Hardware mitnehmen.
  424. (gefunden in News oder FIDO)
  425. * 'Covering Your Tracks - Theory', von van Hauser, erschienen im THC-Magazin #3,
  426. Wer sich insbesondere fuers Unix Hacking interessiert sollte es unbedingt
  427. durchlesen.
  428. Last but not least, mein Dank gebuehrt van Hauser, fuer die 'Praeventiv-
  429. massnahmen' und fuer unzaehlige Gespraeche juristischer und anderer Natur.
  430. ***
  431. Wenn auch DU irgendwanneinmal eine Hausdurchsuchung bei dir gehabt hast,
  432. versuche ein Gedaechtnisprotokoll oder einen sachlichen Bericht darueber, und
  433. mit allen fuer uns interessanten Daten anzufertigen. Veroeffentliche diesen in
  434. der H/P/A Community, damit auch andere daraus lernen und gewarnt werden
  435. koennen. Denke daran, die wahre Kunst ist nicht aus eigenen Fehlern zu lernen,
  436. sondern aus Fehlern anderer.
  437. ** END OF DOCUMENT **
  438.